Für die Erstausgabe dieser bisher hinsichtlich Teilnehmer und Testumfang umfangreichsten Studie zur Anwaltssoftware wurden 20 Produkte analysiert und mehr als 10.000 Einzelkriterien in 15 Personenmonaten Analysearbeit bewertet. Dennoch vergingen von der Einsendung der Testversionen bis zur Veröffentlichung weniger als vier Monate.
Um dieses Testvorhaben
überhaupt in akzeptabler Zeit bewältigen zu können, war neben einem vergleichsweise
kurzen Testzeitraum auch eine Begrenzung auf die wesentlichen Funktionalitäten
gemäß der 20-80-Regel notwendig. Daher wurden die 20 % aller Programmfunktionen
ausgewählt, mit denen üblicherweise 80 % der Aufgaben erledigt werden. Selten
genutzte Funktionen wurden bewusst vernachlässigt, um den Testaufwand zu reduzieren
und durch diese Fokussierung die Praxisrelevanz für die Entscheidungsträger
zu erhöhen. Die Bewertung
erfolgt mit Hilfe folgender Kriteriengruppen:
· Aktenverwaltung
· Fakturierung
· Ergonomie und Hilfesystem
· Anbindung Textverarbeitung
· Import und Export
· Effizienz
Das Bewertungsprofil orientiert sich dabei an generellen Anforderungen einer Anwaltskanzlei; unterschiedliche Charakteristiken oder eine individuelle Ausprägung von Kriterien können nur durch eine individuelle Anpassung und Verschiebung der Gewichte für die einzelnen Kriterien berücksichtigt werden, die in einem allgemeinen Vergleichstest nicht zu leisten ist.
Zur
Fortschreibung dieser Studie wurde das Programm LawFirm im November 2002 erneut
getestet, da dieses Programm seit 1999 erweitert und verbessert wurde. Im Rahmen
dieses Nachtests wurden die Testkriterien um folgende Punkte erweitert:
· Zwangsvollstreckung
· Sicherheit
· Buchhaltung
Bisher wurde nur LawFirm
mit diesen neuen Kriterien nachgetestet. Der Nachtest der übrigen Programme
soll schrittweise für weitere Ausgaben dieser Studie erfolgen.
Klarer Testsieger 1999 ist das Programm LawFirm der Kanzleirechner.de GmbH aus
Köln. Die unter der Federführung des Rechtsanwalts Dieter Nauroth entwickelte
Software zeigt, dass gerade für neu auf dem Markt gelangende Anwendungen die
Chance besteht, ergonomisch durchdachte und konsistente Lösungen anzubieten,
die keine Rücksicht auf die Vergangenheit zu nehmen brauchen.Die
Software ist in hohem Maße auf die Bedürfnisse des Rechtsanwalts zugeschnitten
und stellt gleichzeitig eine wegweisende Unterstützung des Benutzers bereit,
die auch dem unerfahrenen oder ungeschulten Anwender eine wirksame Hilfestellung
bietet.
LawFirm ist ein Produkt mit Spitzenleistungen in den Bereichen Aktenverwaltung,
Fakturierung, Ergonomie und Hilfesystem sowie der Effizienz. Die Anbindung an
die Textverarbeitung und die Importfunktionalitäten weisen durchschnittliche
Leistungen auf, so dass sich ein insgesamt relativ ausgewogenes Leistungsbild
ergibt. Der Nachtest von 2002 zeigt, dass das Programm seit 1999 in fast allen
der alten Testkriterien zulegen konnte. Lediglich der Bereich Effizienz bleibt
unverändert. Auch in den neuen Bereichen Zwangsvollstreckung und Sicherheit
wird ein überzeugendes Ergebnis erzielt; das komplexe Problem der ordnungsmäßigen
Finanzbuchhaltung wird durch die Anbindung einer getrennten testierten Software
sinnvoll gelöst. Das positive Ergebnis von 1999 konnte also noch übertroffen
werden.
Auch der zweite Platz geht an keines der bekannten und eingeführten Produkte, sondern an die Software WinMacs der RA-Consulting Ulrich Rummel aus Schwarzenbruck. Auch diese Software weist gleichmäßig über alle Bereiche überdurchschnittliche Leistungen auf und ist durch ein klares, vorbildlich dokumentiertes Konzept gekennzeichnet. WinMacs ist eher datenorientiert und ermöglicht die Speicherung nahezu jeglicher Information. Hinzu kommen gute Leistungen in den Kürbereichen der Aktenverwaltung und der Fakturierung und ein sehr gutes Ergebnis bei der Bewertung der Effizienz, das zu dem positiven Gesamteindruck führt.
Mit nur geringem Abstand folgt Syndikus der LAWCONSULT Informationssysteme GmbH (München), die trotz des Verzichts auf ein kontextsensitives Hilfesystem mit einer sehr kurzen Einarbeitungszeit glänzt und eine Vielzahl von durchdachten Funktionen bietet. Gute Leistungen in der Aktenverwaltung, Fakturierung und der Anbindung an die Textverarbeitung, aufgrund des eingeschränkten Hilfesystems durchschnittliche Leistungen im Bereich Ergonomie und Hilfesystem verbunden mit Spitzenleistungen im Import/Export und der Effizienz führen zu einem sicherlich ausbaufähigen dritten Platz in der Gesamtbewertung.
Mit weniger Abstand und nahe am Mittelfeld wird der vierte Platz durch den Kanzlei Manager der Gesellschaft für Kanzlei-Organisation (GKO) aus Köln belegt. Die Software ist intuitiv gut bedienbar und besitzt viele Plausibilitätsprüfungen. Lediglich die unterdurchschnittlichen Leistungen in der Aktenverwaltung verhindern ein deutlich besseres Abschneiden.

Bei allen Noten und Prozentzahlen sollte nicht vergessen werden, dass das Testergebnis allgemeiner Natur ist und ohne zusätzliche Betrachtungen und Auswertungen nicht auf bestimmte Kanzleisituationen übertragen werden kann. Das Fazit zeigt jedoch, dass der Anwender in der Regel mit umfangreichen Funktionalitäten rechnen kann. Anwaltsprogramme sind auf dem richtigen Weg, nicht nur Datensammlungen darzustellen, sondern Arbeitsabläufe im Wirtschaftsunternehmen Anwaltskanzlei zukunftsweisend zu unterstützen.
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